Regelkreis der GefährdungsbeurteilungGefährdungsbeurteilung
Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie für sämtliche Aspekte Ihres Betriebes eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Diese soll zum ersten Mal noch vor der Eröffnung Ihres Betriebes durchgeführt und dann in der Folge in der Regel einmal jährlich wiederholt werden.
Diese "Gefährdungsbeurteilung" muss schriftlich durchgeführt resp. dokumentiert werden.
Der Gesetzgeber möchte,
dass Sie diese Gefährdungsbeurteilung in 7 Schritten durchführen. 
Die Namen der einzelnen Prozesschritte finden Sie in den grünen Feldern.
Im ersten Moment irritieren die Bezeichnungen.
Man kann den Ablauf aber auch einfach beschreiben als:
genau hinsehen ! und Gefährdungen ermitteln
Informationen einholen
das Risiko bewerten, das Risiko abschätzen
nicht ignorieren, sondern reagieren und Maßnahmen
zur Verbesserung der Arbeitssicherheit planen und durchführen,
immer wieder die Situation überprüfen und
den Arbeitsschutz im Betrieb kontinuierlich verbessern.
All diese Denk- und Prüfschritte müssen schriftlich dokumentiert werden.
Zu Ihren Verpflichtungen gehört natürlich auch die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln. Auch dies muss schriftlich dokumentiert werden.
Wie man diese Gefährdungsbeurteilung und die entsprechenden Dokumentationen erstellt, lernen Sie während der Unternehmerschulung im Rahmen des alternativen Betreuungsmodelles (DGUV2) kennen.
Oder ich besuche Sie in Ihrem Betrieb und unterstütze Sie bei der Anfertigung der notwendigen Dokumentation.
In den folgenden Kapiteln finden Sie
Ausfüllhilfen für die Dokumentation
und
spezielle Informationen zu den einzelnen Themen
Mehr Hilfen zur Dokumentation im Arbeitsschutz finden Sie im
arbund Verlag. Dort stehen ab November 2017 weitere Informationen
zu diesen Hilfen zur Verfügung.