Grundsätzlich ist es möglich, dass ein/e Mitarbeiter/in an der Schulung teilnimmt und dann die "Unternehmerpflichten" im Betrieb wahrnimmt.
Bitte beauftragen Sie nur routinierte (möglichst) Vollzeitkräfte, die schon lange bei Ihnen arbeiten und ohnehin verantwortlich Verwaltungsarbeiten wahrnehmen.
Denken Sie bitte daran, dass Sie erneut einen weiteren Mitarbeiter zu einer Schulung schicken müssen, wenn Sie sich von dem Mitarbeiter/in trennen - z.B. durch Kündigung.
Wenn Sie einen Mitarbeiter zur Schulung schicken, muss das Formular zur Übertragung der Unternehmerpflichten in Kopie bei mir Vorliegen.
Sie können den angefügten Link benutzen oder ich sende Ihnen das Formular nach Ihrer Anmeldung auf dem Postweg zu.