Gefahrstoff-Verordnung
Gefahrstoff-Verzeichnis
Für Chemikalien am Arbeitsplatz gilt die Gefahrstoff-Verordnung.Diese schreibt vor: Sie müssen ein "Gefahrstoff-Verzeichnis" anlegen (Tabellen-Vorschlag folgt).
In diesem Chemikalien-Verzeichnis müssen auch Chemikalien verzeichnet sein, die Sie zunächst für harmlos halten. Finden Sie eines dieser Piktogramme auf der Verpackung muss die Chemikalie auf alle Fälle in das Gefahrstoff-Verzeichnis. Weitere Informationen zu diesen Piktogrammen finden Sie auch hier.
Bitte beachten Sie: auch Chemikalien ohne Piktogramm müssen zumindest teilweise im Gefahrstoff-Verzeichnis gelistet sein. Denken Sie bitte über alle Chemikalien in Ihrem Betrieb nach - im Interesse Ihrer Gesundheit.
Des weiteren sind Sie verpflichtet zu allen Chemikalen Informationen einzuziehen welche Schadwirkungen von diesen Chemikalien ausgehen.
Sobald Ihr Verzeichnis fertig ist, müssen Sie zumindest eine gedankliche "Gefährdungsbeurteilung" vornehmen.
Sie haben des weiteren immer ein
Minimierungsgebot und ein Substitutionsgebot
Zur praktischen Vorgehensweise hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ein 10seitiges Faltblatt herausgegeben. Dieses können sie hier herunterladen.
Hier noch ein link zu einer Erläuterung der BAUA.
Friseure und Kosmetiker haben ja berufsbedingt viel mit speziellen Chemikalien zu tun. Für diese Berufsgruppen hat die Industrie entsprechende "Gruppenmerkblätter" vorbereitet.
Sofern Sie diese nicht während der Schulung erhalten haben, können Sie diese hier herunterladen: Gruppenmerkblätter