Ihre Verpflichtungen im Arbeitsschutz
Sie finden auf den Seiten dieser Website Informationen
zu Ihren gesetzlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz und andere nützliche Hinweise.
Natürlich sind Sie im Arbeitsschutz aktiv und kümmern sich um das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter !!
Aber, Sie sind auch gesetzlich verpflichtet, sich von im Arbeitsschutz professionell betreuen zu lassen,
und
Sie sind verpflichtet Ihre Aktivitäten im Arbeitsschutz schriftlich zu dokumentieren.
Sie müssen also eine sogenannte "schriftliche Gefährdungsbeurteilung" erstellen.
Ausfüllhilfen und Checklisten für eine schnelle und systematische Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation finden Sie im arbund Verlag.
Bezüglich der "Betreuung" Ihres Betriebes zum Thema Arbeitsschutz kann ich Ihnen zwei Betreuungsformen anbieten (Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV2):
Unternehmerschulungen
- im Zuge des sog. "Alternativen Betreuungsmodelles" - bundesweit
und
"Regelbetreuung"
in Berlin - Brandenburg - Sachsen - Baden-Württemberg
und NRW - andere Regionen auf Nachfrage
Dr. Gabriele Baatz
Fachkraft für Arbeitssicherheit
zugelassen für Betriebe der BGW, BGBau, BGETEM und andere
Wir
- erläutern Ihnen die verschiedenen Betreuungsmodelle,
- bieten Termine für die sog. "Unternehmerschulungen",
- stellen Ihnen Vorlagen für die Erfüllung Ihrer Dokumentationpflicht zur Verfügung und
- versorgen Sie mit zusätzlichen Informationen.
Für weiterführende Informationen und Angebote nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns via mail unter baatz-sicher@web.de oder telefonisch unter 0172/3917133.